Kapitel 36 – Richtlinien für Leiheinheiten

Kreditbedingungen

 1. Alle an Privatpersonen oder Unternehmen verliehenen Geräte müssen bis zum Ablaufdatum der Leihfrist zurückgegeben werden. Wird das Gerät nicht bis zum Ablaufdatum der Leihfrist zurückgegeben, gilt das Gerät als Verkaufseinheit und wird zum aktuellen Verkaufspreis in Rechnung gestellt.

2. Rechnungen für ausgeliehene Geräte müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung beglichen werden. Wenn die Rechnung nicht innerhalb dieses Zeitraums beglichen wird, wird die Gerätelizenz deaktiviert.

3. Die Einzelperson oder das Unternehmen ist für den Rücksendevorgang, das Risiko, die Gebühren und alle anfallenden Zölle und Steuern verantwortlich.

  • FootfallCam berät und stellt die notwendigen Informationen zur Verfügung, um die Rücklieferung zu arrangieren.
  • Zahlungen per Nachnahme werden nicht akzeptiert.
  • Versandart und Sendungsverfolgungsstatus müssen FootfallCam bei der Rücksendung des Geräts mitgeteilt werden.
  • FootfallCam haftet nicht für Verluste oder Schäden, die während des Versands auftreten können.
  • Jedes zurückgegebene Gerät wird vom technischen Team von FootfallCam beurteilt.

4. FootfallCam behält sich das Recht vor, den Funktionszustand des ausgeliehenen Geräts zu beurteilen. Während der Leihfrist auftretende Schäden oder Mängel können dazu führen, dass der Privatperson oder dem Unternehmen die vollen Kosten in Rechnung gestellt werden, die dem Rechnungsverkaufspreis entsprechen.

5. Einzelpersonen oder Unternehmen können vor Ablauf der Leihfrist eine Verlängerung der Geräteleihe beantragen. Alle Verlängerungsanfragen unterliegen der Genehmigung durch FootfallCam und müssen schriftlich erfolgen.

6. Einzelpersonen oder Unternehmen sind für alle Transport- und Versicherungskosten im Zusammenhang mit dem Leihgerät verantwortlich.

7. Das Leihgerät muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden, in dem es erhalten wurde, mit sämtlichem Zubehör und in der Originalverpackung. 

8. Die Nichteinhaltung dieser Richtlinie kann zu zusätzlichen Kosten führen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verzugsgebühren, Reparaturkosten und Ersatzkosten.

Fair-Use-Richtlinie – Vernünftige Lagerung und Handhabung. Für den Fall, dass das Leihgerät durch missbräuchliches Verhalten während des Testzeitraums beschädigt wird, behält sich FootfallCam das Recht vor, eine Entschädigung entsprechend dem Ausmaß des Geräteschadens in Rechnung zu stellen. Der maximale Entschädigungsbetrag entspricht dem gesamten Handelswert des Schalters, einschließlich Versandkosten und Zollgebühren. Die Entscheidung von FootfallCam bezüglich der Entschädigung ist endgültig.

Aktualisiert im Januar 19, 2024